Umweltstrafrecht
Im Umweltstrafrecht haben wir aufgrund der Zusammenarbeit mit dem umweltrechtlich hoch spezialisierten Kollegen Dr. Patrick Blümcke besondere Expertise. Seit Jahren vertreten wir insbesondere Entsorger, aber auch Energiestoff-Lieferanten und Versicherer im umwelt-(strafrechtlichen) Bereich.
Umweltstrafrecht erfordert zwingend eine verwaltungsrechtliche Prüfung, denn nur was verwaltungsrechtlich nicht erlaubt ist kann strafrechtlich relevant sein.